Ausschreibung
Turnier
Stadt Zürich Open 2025 (Swiss Tennis-Turniernummer: 150107)
Turnierdaten
Neu wird das Stadt Zürich Open in zwei Wochenturniere aufgeteilt:
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Aktive/Jungseniorinnen/Jungsenioren: 23. Juni – 29. Juni 2025
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Seniorinnen/Senioren: 30. Juni – 6. Juli 2025
Austragungsorte
TC Seeblick (Hauptanlage), TC Sonnenberg, TC Belvoir, TC Hönggerberg (Anlage Lerchenhalde), TC Fairplay, TC Leimbach
Plätze/Unterlage
Sand, Allwetter
Spielzeiten
Wochentags ab 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag ab 8.00 Uhr.
Bei unsicheren Wetterverhältnissen haben sich die Spieler/innen bei der Turnierleitung zu melden. Spiele der Kategorien 65+ und älter können an Wochentagen während des Tages angesetzt werden, sofern Plätze vorhanden sind und beide Spielerinnen resp. Spieler einverstanden sind.
Spielberechtigung
Es bedarf einer gültigen Swiss Tennis Lizenz. Spieler/innen können sich maximal für 1 Einzel- und 1 Doppelkonkurrenz oder für 2 Doppelkonkurrenzen anmelden.
Schiedsrichter
Es wird ohne Schiedsrichter gespielt.
Anmeldeschluss
10. Juni 2025
Auslosung
13. Juni 2025
Anmeldung
Via Internet auf swisstennis.ch, Turniernummer 150107.
Eine allfällige Abmeldung muss per Mail an info@sztm.ch bis spätestens 12. Juni 2025 erfolgen.
Spielwünsche
Da das Stadt Zürich Open neu als zwei Wochenturniere ausgetragen wird, können grundsätzlich keine Spielwünsche/Absenzen für einen spezifischen Tag berücksichtigt werden. Bitte keine Anmeldung bei Absenzen am Abend und am Wochenende während der Turnierwoche.
Spielwünsche für eine Spielansetzung nach 19 Uhr versuchen wir zu berücksichtigen; dies bitte bei der Anmeldung im Kommentarfeld (vor der Auslosung) angeben.
Bezahlung Nenngeld
Einzel: CHF 60
Doppel CHF 30 pro Teilnehmer/in
Banküberweisung (bis spätestens 10. Juni 2025, Anmeldeschluss)
Bank: Zürcher Kantonalbank
Kontonummer: 1149-1142.954
IBAN: CH45 0070 0114 9011 4295 4
Inhaber: Regionalverband Zürich Tennis, Dorfstrasse 13, 8309 Nürensdorf
Wichtig: Zusätzliche Informationen angeben – Name, Vorname, Kategorie
Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss vom 10. Juni 2025 wird das Nenngeld geschuldet. Die Abmeldung muss per Mail an info@sztm.ch erfolgen. Die Nichtbezahlung des Nenngeldes gilt nicht als Abmeldung und das Nenngeld wird geschuldet, wenn keine Abmeldung erfolgt ist.
Aufgebot
Die Tableaus, Spielzeiten und Spielorte werden ab 17. Juni 2025 auf swisstennis.ch (Turniernummer 150107) publiziert.
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, ihre Spiele bei Flutlicht oder eventuell in der Halle auf anderem Belag auszutragen. Spielverschiebungen müssen von den Teilnehmer/innen ebenfalls akzeptiert werden. Spätester angesetzter Spielbeginn ist 21 Uhr. Auf Spielzeitwünsche kann keine Rücksicht genommen werden.
Das Nenngeld muss bis am 12. Juni 2025 einbezahlt werden, ansonsten ist der/die Teilnehmer/in nicht spielberechtigt und wird nicht in die Auslosung aufgenommen. Krankheitsbedingte Absage: Wenn bis spätestens 10 Tage nach Turnierende der Turnierleitung ein Arztzeugnis vorliegt, wird das Nenngeld auf die Hälfte reduziert.
Preise (Gutscheine)
N4/R3: Sieger/in CHF 200, Finalist/in CHF 100, Halbfinalist/in CHF 50
Alle anderen Kategorien :
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Teilnehmerzahl 33+: Sieger/in CHF 200, Finalist/in CHF 100, Halbfinalist/in CHF 50, Viertelfinalist/in CHF 20
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Teilnehmerzahl 17-32: Sieger/in CHF 100, Finalist/in CHF 50
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Teilnehmerzahl 3-16: Sieger/in CHF 50, Finalist/in CHF 20
Preise im Wert von CHF 50 oder CHF 20 können auch als Naturalpreise von Head bezogen werden, solange der Vorrat reicht. Preise müssen während des Turniers auf der Hauptanlage abgeholt werden. Es wird kein nachträglicher Versand durchgeführt.
Massage
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Samstag, 28. Juni 2025 / Sonntag, 29. Juni 2025
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Samstag, 5. Juli 2025 / Sonntag, 6. Juli 2025
(gratis für Turnierteilnehmer, ‘first come – first serve’)
Turnierbestimmungen
Es gelten die Bestimmungen des Swiss Tennis Turnier- und Spielreglements. Die Partien werden über 2 Gewinnsätze mit Tiebreak in allen Sätzen beim Stand von 6:6 gespielt.
Ausnahmen: alle Doppel-Kategorien, Kategorien MS 55+, MS 60+, MS 65+, MS 70+, WS 50+, WS 60+, welche anstelle des dritten Satzes ein Match-Tiebreak auf 10 Punkte spielen. Doppelkategorien: NoAd
Fotos
Am Stadt Zürich Open werden Fotos gemacht. Für den Fall, dass du nicht auf den Fotos sein möchtest, bitten wir dich, uns vorzeitig via E-Mail (info@sztm.ch) zu kontaktieren. Die Fotos werden nach dem Turnier allen Teilnehmer/innen zur Kontrolle geschickt und eine Löschung kann verlangt werden. Die Fotos werden nach der Kontrolle auf unserer Webseite publiziert.
Versicherung
Ist Sache der Teilnehmer/innen.
Fairplay
Information Turnierwesen/Fairplay Regeln vom September 2024
Beim Stadt Zürich Open 2025 gelten die Fairplay Regeln von Swiss Tennis und die Turnierleiter/innen werden die Einhaltung prüfen und Verstösse Swiss Tennis melden.

QR-Code für
TWINT-Zahlungen
Information von Swiss Tennis (September 2024)
Swiss Tennis hat alle lizenzierten Spieler/innen per Newsmail angeschrieben und sie aufgefordert, sich bei Mehrfachanmeldungen an Turnieren frühzeitig für eines der Turniere zu entscheiden und sich entsprechend vom anderen abzumelden und nicht bis zum Anmeldeschluss abzuwarten. Auch haben wir die Spieler/innen aufgefordert, sich an die Fairplay Regeln zu halten und sie über den gültigen Bussen-/Sanktionenkatalog informiert.
Wichtige Punkte:
Mehrfachanmeldungen an Turnieren
Mehrfachanmeldungen an Turniere sind für die Veranstalter wie auch für die anderen Turnierteilnehmer/innen organisatorisch eine Herausforderung. Darum ist es nicht zulässig, sich für mehr als zwei gleichzeitig stattfindende Turniere anzumelden. Das Nichteinhalten dieser Regelung wird gemäss Bussen-/Sanktionenkatalog mit einer Busse von CHF 50 plus 1 Strafpunkt sanktioniert. Die Turnierorganisatoren haben zusätzlich die Möglichkeit, fehlbare Spieler/innen, welche sich nicht an diese Weisung halten, ohne Vorankündigung von der Anmeldeliste zu streichen.
Fehlbare Spieler/innen, Begleitpersonen
Der grösste Teil der Spieler/innen und deren Begleitpersonen zeigt ein korrektes Verhalten und respektiert die gängigen Verhaltensregeln gegenüber Gegner/in und Veranstalter. Jedoch kann das nicht korrekte Verhalten von einzelnen Personen auf und neben dem Platz dazu führen, dass der Ablauf des Turnieres behindert wird und eine unnötige Unruhe aufkommt.
Damit fehlbare Spieler/innen und deren Begleitpersonen sanktioniert werden können, ist eine konsequente Wahrnehmung der Pflichten durch die Turnierorganisatoren Voraussetzung.